New York treibt KI-Regulierung voran: Chief AI Officer und Warnhinweise für generative Systeme
25.02.2026

Der Internet- und Technologieausschuss des New Yorker Senats hat zwei zentrale KI-Gesetzentwürfe vorangebracht: Die Schaffung eines staatlichen Chief Artificial Intelligence Officer (CAIO) sowie Pflicht-Warnhinweise für generative KI-Systeme. Für Unternehmen, die in New York tätig sind oder dorthin liefern, kündigen sich neue Vorgaben zu Governance, Transparenz und Nutzeraufklärung an. Der Beitrag ordnet die Vorhaben ein, erläutert Pflichten für Anbieter generativer KI und zeigt, wie sich internationale Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.
New York treibt KI-Regulierung voran: Chief AI Officer und Warnhinweise für generative Systeme
Ausgangslage: Was der Senatsausschuss beschlossen hat
Der Internet- und Technologieausschuss des New Yorker Senats hat am 24. Februar 2026 zwei KI-zentrierte Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung vorangebracht. Im Kern geht es um:
Einrichtung einer zentralen Landesstelle für KI – Chief Artificial Intelligence Officer (CAIO)
Verpflichtende Warnhinweise und Nutzerinformationen bei generativen KI-Systemen
Beide Vorhaben fügen sich in eine rasch dichter werdende Reihe von KI-Gesetzen des Bundesstaates ein, darunter der bereits im Ausschuss behandelte Entwurf zur Transparenz von Trainingsdaten für generative KI ("Artificial Intelligence Training Data Transparency Act", S6955) und Regelungen zu sicheren Chatbots für Minderjährige (S9051). Damit entwickelt sich New York zu einem der aktivsten US-Standorte für KI-spezifische Regulierung.
Der geplante Chief Artificial Intelligence Officer (CAIO)
Mandat und Aufgaben
Der Gesetzentwurf zur Schaffung eines CAIO auf Landesebene sieht vor, dass eine zentrale Stelle:
landesweite KI-Strategien und -Richtlinien entwickelt,
Nutzung von KI in Behörden koordiniert und Mindeststandards (z.B. zu Risikobewertung, Bias, Datenschutz) vorgibt,
Beschaffungsrichtlinien für KI-Lösungen definiert,
als Ansprechstelle für Gesetzgeber und Öffentlichkeit fungiert und
Berichts- und Evaluationspflichten zu Auswirkungen staatlicher KI-Projekte erhält.
Im Ergebnis verschiebt sich KI-Governance in New York von verteilten Einzelaktivitäten hin zu einer zentral koordinierten Aufsicht. Für Anbieter, die an Landesbehörden verkaufen, bedeutet das in Zukunft homogenere, aber auch anspruchsvollere Compliance-Anforderungen.
Relevanz für Unternehmen
Für privatwirtschaftliche Akteure ist der CAIO indirekt wichtig:
Harmonisierung von Anforderungen: Was der CAIO für Behörden als „Best Practice“ etabliert, kann schnell als Erwartungshaltung an private Unternehmen verstanden werden (z.B. bei Audits, Vergaben, Gerichtsverfahren).
Referenzrahmen für Standards: Unternehmen, die in NY ansässig sind, werden ihre internen KI-Richtlinien typischerweise an den Vorgaben des CAIO ausrichten – auch für global eingesetzte Systeme.
Signalwirkung für andere Bundesstaaten: Ein funktionierendes CAIO-Modell könnte von anderen US-Staaten übernommen werden und damit faktisch einen neuen Governance-Standard einführen.
Pflicht-Warnhinweise für generative KI: Kerninhalte
Der zweite Gesetzentwurf betrifft direkt entwickelnde und anbietende Unternehmen generativer KI (Text, Bild, Video, Audio). Wesentliche erwartbare Elemente:
1. Klare Kennzeichnung generativer KI
Expliziter Hinweis bei Interaktion: Nutzer sollen klar erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren und nicht mit einer menschlichen Person.
Warnhinweise zu Fehleranfälligkeit: Generative Systeme müssen deutlich auf mögliche Unrichtigkeiten, Halluzinationen und veraltete Informationen hinweisen.
Hinweise zu eingeschränkter Eignung in sensiblen Domänen (z.B. Recht, Medizin, Finanzen), sofern dort Antworten generiert werden.
2. Dokumentations- und Informationspflichten
Neben der „Oberflächen“-Kennzeichnung sind zusätzliche Informationspflichten zu erwarten:
Beschreibung des Einsatzzwecks (z.B. Assistent, Kreativwerkzeug, Suchinterface)
Angaben zu Trainings- und Eingabedaten auf hohem Abstraktionsniveau (z.B. „Mischung aus lizenzierten Daten, öffentlich verfügbaren Daten und von Menschen erstellten Inhalten“)
Verweis auf weiterführende Sicherheitshinweise und Richtlinien (z.B. Help Center, Dokumentation für Unternehmenskunden)
3. Durchsetzung und Sanktionen
New York orientiert sich an bestehenden Verbräucher- und Datenschutzgesetzen. Für Unternehmen ist wahrscheinlich mit:
Bußgeldern bei Verstößen,
behördlichen Anordnungen (z.B. Entfernung bestimmter Features oder Texte)
und zivilrechtlicher Haftungsverschärfung zu rechnen, wenn mangelnde Kennzeichnung zu Schäden beiträgt.
Konkrete Auswirkungen für Unternehmen
Wen betreffen die Regelungen?
US- und Nicht-US-Unternehmen, die
- generative KI-Systeme an Nutzer in New York bereitstellen oder
- Produkte/Dienste mit eingebetteter generativer KI in New York verkaufen.
Das bedeutet: Auch europäische Anbieter, die z.B. ein KI-gestütztes SaaS-Produkt ohne physische Präsenz in New York bereitstellen, fallen voraussichtlich unter die Regelungen, sobald Nutzer mit Wohnsitz im Bundesstaat adressiert werden.
Typische Szenarien
E‑Commerce-Plattform mit KI-Chatbot
- Muss klar anzeigen, dass Antworten automatisiert sind.
- Sollte unterschiedliche Warntexte für allgemeine Fragen vs. rechtlich relevante Auskünfte (z.B. Widerrufsrecht in NY) vorsehen.
B2B-SaaS mit Textgenerierung (z.B. Marketing, Code, Support)
- Muss innerhalb des Produkts deutliche Hinweise integrieren (z.B. in Editoren, seitlichen Panels, Tooltips).
- Vertriebsmaterial und Verträge sollten erläutern, wie generierte Inhalte zu prüfen sind und welche Haftungsgrenzen gelten.
Medien- oder Werbeunternehmen mit KI-generierten Inhalten
- Müssen generierte Texte, Bilder oder Videos entsprechend kennzeichnen („Erstellt mit Hilfe generativer KI“).
- Interne Workflows brauchen Prüfschritte, um Audits nachweisen zu können (z.B. Log, wer KI-Content freigegeben hat).
Wechselwirkung mit anderen New Yorker KI-Initiativen
New York arbeitet parallel an weiteren KI-bezogenen Vorstößen:
Transparenz der Trainingsdaten generativer KI (S6955): Verpflichtung für Entwickler, öffentlich zu erklären, aus welchen Datenkategorien ihre Modelle trainiert wurden.
Schutz von Minderjährigen bei Chatbots (S9051): Einschränkungen für bestimmte „suchtfördernde“ oder riskante Features in KI-Systemen, die Minderjährige erreichen können.
Unternehmen können davon ausgehen, dass sich diese Bausteine zu einem umfassenden KI-Regelwerk verdichten, das Transparenz (Trainingsdaten, Kennzeichnung) und Sicherheit (Minderjährige, Desinformation, Schadensvermeidung) adressiert.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen (jetzt)
1. Inventur generativer KI-Systeme mit NY-Bezug
Welche Produkte, Features und internen Tools nutzen generative KI?
Haben diese direkten oder indirekten Nutzerkontakt in New York (Endkunden, B2B-Kunden, Behörden)?
2. Kennzeichnungskonzept entwickeln
Einheitliche, aber kontextsensitiv formulierte Hinweise (z.B. andere Texte für Entwicklungsumgebungen als für Konsumenten-Apps).
Berücksichtigung mehrerer Sprachen, falls Produkte mehrsprachig sind.
UX-Tests, ob Nutzer die Hinweise tatsächlich wahrnehmen und verstehen.
3. Governance- und Dokumentationsstruktur aufsetzen
KI-Policy mit klaren Zuständigkeiten (Produkt, Legal, Compliance, IT-Security).
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikoprüfung (Bias, Sicherheit, Missbrauchsszenarien).
Dokumentation von Modellversionen, Datenquellen auf hoher Ebene und Freigabeprozessen.
4. Vertrags- und Haftungsfragen prüfen
Anpassung von AGB, Datenverarbeitungsverträgen und SLA, um Pflichten zu Kennzeichnung, Prüfungspflichten der Kunden und Haftungsbegrenzungen abzubilden.
Für Enterprise-Kunden: Transparente Beschreibung, wie die Kennzeichnung in deren Frontends integriert werden kann.
5. Monitoring regulatorischer Entwicklung
Die Gesetzentwürfe befinden sich aktuell auf Ausschuss- bzw. frühen Gesetzgebungsstufen. Textfassungen, Anwendungsbereich und Sanktionen können sich in den nächsten Monaten noch ändern.
Unternehmen sollten Prozesse einrichten, um regelmäßig Gesetzesstand und Leitlinien des künftigen CAIO zu verfolgen.
Einordnung für europäische und deutsche Unternehmen
Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist besonders relevant:
Extraterritoriale Wirkung: Wie beim Datenschutz (GDPR vs. US-Datenschutzgesetze) ist davon auszugehen, dass sich Anbieter an das strengere Set relevanter Regelungen anpassen, um Reibungsverluste zu vermeiden.
Annäherung an EU‑Trends: Kennzeichnungspflichten und Transparenzanforderungen erscheinen sowohl im geplanten New Yorker Rahmen als auch in europäischen Vorhaben (z.B. KI-Transparenz bei generativen Modellen). Wer sich heute an höhere Transparenzstandards hält, reduziert Anpassungsaufwand.
Für Entscheider bedeutet das: Generative KI ohne klare Governance, Kennzeichnung und Dokumentation wird in den nächsten 12–24 Monaten nur noch schwer skalierbar sein – nicht nur in New York, sondern international. Unternehmen sollten die aktuellen Initiativen in New York als Frühindikator nutzen und ihre KI-Strategie entsprechend ausrichten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was regelt New York mit den neuen KI-Gesetzentwürfen konkret?
New York plant die Einrichtung eines Chief Artificial Intelligence Officer (CAIO) auf Landesebene und führt Pflicht-Warnhinweise für generative KI-Systeme ein. Ziel ist eine zentral koordinierte KI-Governance, mehr Transparenz bei generativen Systemen und ein besserer Schutz von Nutzerinnen und Nutzern im Bundesstaat.
Was ist die Rolle des Chief Artificial Intelligence Officer (CAIO) in New York?
Der CAIO soll landesweite KI-Strategien und -Richtlinien entwickeln, den Einsatz von KI in Behörden steuern und Mindeststandards zu Risikobewertung, Bias und Datenschutz vorgeben. Zudem fungiert er als zentrale Anlaufstelle für Gesetzgeber, Öffentlichkeit und Beschaffung von KI-Lösungen.
Welche Pflichten zu Warnhinweisen haben Anbieter generativer KI in New York?
Anbieter müssen klar kennzeichnen, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren, und auf mögliche Fehler, Halluzinationen und veraltete Informationen hinweisen. In sensiblen Bereichen wie Recht, Medizin oder Finanzen sind zusätzliche Hinweise zur eingeschränkten Eignung der Antworten zu erwarten.
Welche Unternehmen sind von den geplanten New Yorker KI-Regeln betroffen?
Betroffen sind US- und Nicht-US-Unternehmen, die generative KI-Systeme für Nutzer in New York bereitstellen oder Produkte und Dienste mit eingebetteter generativer KI in diesem Bundesstaat verkaufen. Dazu gehören etwa E-Commerce-Plattformen mit KI-Chatbots, B2B-SaaS-Anbieter mit Textgenerierung sowie Medien- und Werbeunternehmen mit KI-generierten Inhalten.
Welche Auswirkungen haben die New Yorker KI-Initiativen auf europäische und deutsche Unternehmen?
Auch europäische und deutsche Anbieter müssen sich an die Vorgaben halten, sobald sie Nutzer in New York adressieren, selbst ohne physische Präsenz vor Ort. Da sich globale Unternehmen meist am strengeren Regelwerk orientieren, können die New Yorker Vorgaben mittelbar internationale KI-Standards mitprägen.
Wie unterscheiden sich die Warnhinweise für generative KI von klassischen rechtlichen Disclaimern?
Die neuen Warnhinweise zielen spezifisch auf die Funktionsweise generativer KI ab, etwa auf Halluzinationen, Unsicherheiten und Modellgrenzen in bestimmten Domänen. Klassische Disclaimer sind meist allgemeiner gehalten, während die KI-Warnpflichten nutzerzentriert, auffällig platziert und an den jeweiligen Nutzungskontext angepasst sein sollen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun, um sich auf die New Yorker KI-Regulierung vorzubereiten?
Unternehmen sollten eine Inventur ihrer generativen KI-Systeme mit Bezug zu New York durchführen, ein Kennzeichnungskonzept für alle relevanten Touchpoints entwickeln und interne Governance-Strukturen inklusive KI-Policy und Dokumentation aufsetzen. Parallel empfiehlt sich die Überprüfung von Verträgen und AGB sowie ein laufendes Monitoring des Gesetzgebungsverfahrens und der künftigen Leitlinien des CAIO.