Italienische Wettbewerbsbehörde stoppt WhatsApp-Klauseln: Was das AI‑Chatbot-Verbot für Unternehmen in Europa bedeutet

24.12.2025

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat Meta per Eilentscheidung verpflichtet, neue WhatsApp-Business-Bedingungen auszusetzen, die generische AI-Chatbots von Drittanbietern von der Plattform ausgeschlossen hätten. Der Fall ist Teil eines Missbrauchsverfahrens wegen der Dominanz von Meta/WhatsApp im Markt für konversationelle AI-Dienste und könnte zum Präzedenzfall für die Interoperabilität von AI-Assistenten auf dominanten Kommunikationsplattformen in der EU werden. Der Beitrag analysiert, was dies für Unternehmen bedeutet, die WhatsApp für Kundenservice, Marketing und AI-basierte Automatisierung nutzen oder planen.

Italienische Wettbewerbsbehörde stoppt WhatsApp-Klauseln: Was das AI‑Chatbot-Verbot für Unternehmen in Europa bedeutet

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat Meta am 24. Dezember 2025 per einstweiliger Anordnung verpflichtet, bestimmte neue Nutzungsbedingungen für WhatsApp Business auszusetzen. Diese Klauseln hätten generell AI‑Provider mit Chatbots als Hauptfunktion von WhatsApp ausgeschlossen und damit faktisch nur noch Meta AI auf der Plattform privilegiert. Parallel untersucht die EU-Kommission Metas Vorgehen in einem eigenen Kartellverfahren.

Für Unternehmen, die auf WhatsApp als zentralen Kommunikationskanal setzen oder AI‑gestützte Kundeninteraktion planen, ist dieser Schritt weit mehr als eine nationale Anekdote. Es geht um die Frage, ob dominante Plattformen künftig frei entscheiden dürfen, welche AI‑Assistenten Zugang zu ihren Kanälen erhalten – oder ob Wettbewerbsrecht Interoperabilität und offenen Zugang durchsetzt.


1. Kontext: Was ist in Italien konkret passiert?


1.1 Ausgangspunkt: Neue WhatsApp-Business-Bedingungen für AI-Anbieter

Meta hat Mitte Oktober 2025 die WhatsApp Business Solution Terms geändert. Kernpunkt der Änderung war eine neue Kategorie „AI Providers“:

  • Als AI Providers definiert wurden Anbieter generativer oder konversationaler AI (LLMs, generelle Assistenzsysteme etc.).

  • Diese Anbieter sollten WhatsApp Business nicht mehr nutzen dürfen, wenn AI die „primäre Funktionalität“ des über WhatsApp angebotenen Dienstes ist.

  • Die neuen Regeln


- galten seit 15. Oktober 2025 für neue AI‑Anbieter und

- hätten ab 15. Januar 2026 auch für bereits bestehende AI‑Chatbot-Anbieter gegriffen.

  • Gleichzeitig hätte Metas eigener Assistent Meta AI weiter vollumfänglich auf WhatsApp zur Verfügung gestanden.citeturn0search11turn0search14


In der Praxis bedeutete das: Anbieter wie OpenAI (ChatGPT), Microsoft (Copilot), Anthropic oder spezialisierte Start-ups hätten ihre generischen, mehrzweckfähigen Chatbots nicht mehr über WhatsApp‑Kanäle anbieten können, insbesondere nicht als zentrale Interaktionsschicht für Endnutzer*innen.


1.2 Die Reaktion der italienischen AGCM

Die AGCM hatte bereits im Juli 2025 ein Missbrauchsverfahren gegen Meta eingeleitet. Untersucht wird, ob Meta seine marktbeherrschende Stellung von WhatsApp nutzt, um Meta AI zu bevorzugen, etwa durch eine prominente Integration im Messenger. Im November 2025 wurde das Verfahren explizit auf die neuen Business-Bedingungen und die geplante Verbannung von Dritt‑Chatbots ausgeweitet.citeturn0search13turn0search14

Am 24. Dezember 2025 folgte nun eine einstweilige Anordnung (cautelare):

  • Meta muss die neuen WhatsApp-Klauseln unverzüglich aussetzen.

  • Der Zugang von konkurrierenden AI‑Chatbots zu WhatsApp ist vorläufig zu sichern.

  • Begründung der Behörde:


- Die Klauseln seien geeignet, Marktzutritt, technische Entwicklung und Angebotsvielfalt im Markt für AI‑Chatbots zu beschränken.

- Es drohe ein schwerer und irreparabler Schaden für Wettbewerb und Verbraucher, wenn während der noch andauernden Hauptuntersuchung bereits Wettbewerber von WhatsApp ausgeschlossen würden.citeturn0search11turn0news2

Meta weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Entscheidung als „fundamental fehlerhaft“. Man argumentiert, die WhatsApp‑Infrastruktur sei nicht für massenhafte AI‑Chatbot‑Nutzung ausgelegt, und Dritte würden „nicht dafür vorgesehene Systeme“ überlasten.citeturn0search10turn0search12


1.3 Parallelverfahren auf EU‑Ebene

Unabhängig von Italien hat die EU‑Kommission Ende November 2025 ein eigenes Kartellverfahren gegen Meta gestartet. Im Fokus stehen dieselben WhatsApp‑Änderungen, allerdings mit Ausnahme Italiens, da dort bereits die nationale Behörde zuständig ist. Die Kommission prüft, ob Meta mit seiner Policy den Zugang konkurrierender AI‑Provider zur WhatsApp‑Nutzerschaft in der EU einschränkt und damit gegen Art. 102 AEUV verstößt.citeturn0news8turn0search15

Damit ist klar: Die Auseinandersetzung um AI‑Chatbots auf WhatsApp ist kein rein italienisches Thema, sondern Teil einer breiteren europäischen Regulierungsoffensive gegenüber Big-Tech-Plattformen.


2. Detaillierte Analyse: Worum geht es rechtlich und technologisch?


2.1 Missbrauch marktbeherrschender Stellung im entstehenden AI‑Chatbot-Markt

Wettbewerbsrechtlich steht der Vorwurf im Raum, Meta nutze die Dominanz von WhatsApp (in Italien ca. 37 Mio. Nutzer, EU-weit weit über 200 Mio.) als Hebel, um sich im erst entstehenden Markt für generische AI‑Chatbots eine privilegierte Position zu sichern.citeturn0search13turn0search14

Zwei Aspekte sind hierbei zentral:

  1. Plattformzugang als „Flaschenhals“: Für viele Unternehmen ist WhatsApp inzwischen ein unverzichtbarer Kanal für Kundenkommunikation. Wer generische AI‑Assistenten dort nicht anbieten darf, verliert einen entscheidenden Reichweiten- und Zugangs­vorteil.

  2. Selbstbegünstigung (self‑preferencing): Während Drittanbieter klassischerweise ausgeschlossen würden, bliebe Meta AI vollständig integriert. Das erinnert an frühere Fälle (z. B. Suchmaschinen-Selbstbevorzugung), wird hier aber auf konversationelle AI‑Dienste übertragen.


Die AGCM sieht darin die Gefahr, dass:

  • Innovation gebremst wird, weil neue Anbieter mangels Zugangs zu einem dominanten Kanal kaum Skalierungschancen haben,

  • Wechselkosten für Nutzer*innen und Unternehmen steigen (ein Umstieg auf alternative Messenger oder Kanäle ist träge und teuer),

  • Preissetzung und Produktgestaltung künftig stärker durch einen einzigen Plattformanbieter diktiert werden.


2.2 Technische Argumente vs. wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Meta verweist auf Skalierungs- und Sicherheitsprobleme, wenn WhatsApp massiv als Frontend für AI‑Chatbots genutzt wird. Dahinter stehen echte technische Herausforderungen:

  • Hohe Token‑Last und Antwortfrequenz bei AI‑gestützter Konversation.

  • Missbrauchsrisiken (Spam, automatisierte Täuschung, Deepfake‑Inhalte) über vertraute Kanäle.

  • Notwendigkeit zusätzlicher Moderations- und Abuse-Schutz‑Mechanismen.


Regulatorisch genügt es jedoch nicht, abstrakt auf „Systembelastung“ zu verweisen. Plattformbetreiber müssen zeigen, dass objektive technische Gründe vorliegen und dass Beschränkungen verhältnismäßig und anbietergleich sind.

Die entscheidende Frage lautet daher:

> Dürfen technische Kapazitätsgrenzen genutzt werden, um eigene AI‑Dienste zu privilegieren und Wettbewerber grundsätzlich auszuschließen – oder müssen Plattformen kapazitätsneutrale, diskriminierungsfreie Regeln entwickeln?

Die italienische Entscheidung deutet klar in Richtung des zweiten Ansatzes.


2.3 Verzahnung mit sonstigem EU‑Regulierungsrahmen

Der Fall ist eng mit anderen EU‑Regimen verwoben:

  • Digital Markets Act (DMA): Meta ist als „Gatekeeper“ eingestuft; der DMA enthält bereits Vorgaben zur Vermeidung von Selbstbevorzugung und zur Sicherung von Interoperabilität auf zentralen Plattformdiensten.

  • AI Act: Regelt zwar primär Risikoklassen und Pflichten für AI‑Systeme, schafft aber indirekt Standards, die auch für AI‑Chatbots auf Messengern relevant sind (Transparenz, Kennzeichnung, Risikomanagement).

  • DSA (Digital Services Act): Betrifft Moderation, Safety und Transparenz von sehr großen Online-Plattformen – insbesondere, wenn generative Inhalte über vertraute Kanäle ausgespielt werden.


Die AGCM-Entscheidung könnte daher als Frühfall dienen, in dem Wettbewerbsrecht, Plattformregulierung und AI‑Spezialrecht gemeinsam angewendet werden.


3. Praktische Beispiele und Szenarien für Unternehmen


3.1 Beispiel 1: Mittelständischer Kundenservice mit generischem AI‑Assistenten

Ein mittelständisches E‑Commerce-Unternehmen nutzt heute:

  • einen generischen AI‑Chatbot (z. B. auf Basis eines externen LLM‑Anbieters) und

  • verschiedene Frontends: Website‑Widget, eigene App und WhatsApp‑Business‑Kanal.


Mit Metas geplanter Policy würde das Unternehmen vor die Wahl gestellt:

  • Entweder es reduziert die Rolle des AI‑Chatbots auf „untergeordnete Funktion“ im WhatsApp‑Kanal (z. B. nur FAQ, keine freie Konversation), oder

  • es kann WhatsApp nicht mehr für AI‑basierte Interaktion nutzen und muss Kund*innen auf andere Kanäle umleiten.


Die italienische Entscheidung friert diesen Status quo vorerst ein:

  • Der bestehende Einsatz generischer AI‑Chatbots auf WhatsApp bleibt möglich (zumindest in Italien und mittelbar auch in der EU, je nach Ausgang der EU‑Verfahren).

  • Unternehmen haben Planungssicherheit auf Zeit, aber keine endgültige Rechtssicherheit.


3.2 Beispiel 2: SaaS‑Anbieter für AI‑gestützte Kundenkommunikation

Ein B2B‑SaaS‑Anbieter bietet Großkunden eine Plattform, um

  • E‑Mail,

  • Webchat,

  • WhatsApp und

  • weitere Messenger


über einen zentralen, AI‑gestützten Orchestrierungs‑Layer zu bedienen. Der Kernwert des Produkts ist ein kanalübergreifend lernender AI‑Assistant.

Metas Klauseln würden dieses Geschäftsmodell auf WhatsApp strukturell unterminieren:

  • Der Anbieter wäre entweder gezwungen, die AI‑Funktion auf WhatsApp künstlich zu begrenzen oder ganz zu entfernen.

  • Alternativ müsste er Meta AI integrieren und sich damit abhängig von einem direkten Wettbewerber machen – mit Risiken für Datenhoheit, Pricing und Differenzierung.


Mit der italienischen Maßnahme entsteht nun ein Szenario, in dem:

  • Gerichte und Behörden klären, ob ein dominanter Kommunikationskanal AI‑Middleware strukturell ausschließen darf.

  • Andere nationale Behörden und die EU‑Kommission sich an den italienischen Erwägungen orientieren könnten.


Für SaaS‑Anbieter ist das ein wichtiger Indikator, ob langfristig „Bring your own AI“‑Modelle auf WhatsApp möglich bleiben.


3.3 Beispiel 3: Konzern mit Multi-Messenger-Strategie

Ein internationaler Konzern nutzt bereits heute mehrere Kanäle:

  • WhatsApp Business (Europa, Lateinamerika),

  • WeChat (China),

  • Instagram Direct und Facebook Messenger,

  • eigene Apps und E‑Mail.


Die Konzernstrategie sieht vor, AI‑Assistenten konsistent kanalübergreifend einzusetzen. Metas Policy hätte zu folgendem Bruch geführt:

  • Auf WhatsApp wäre nur noch Meta AI zulässig.

  • Auf den übrigen Kanälen könnte der Konzern seinen bevorzugten AI‑Stack (OpenAI, Anthropic, On‑Prem‑LLMs etc.) nutzen.


Die Folge wäre eine Fragmentierung der Customer Experience und potenziell divergierende Antworten je nach Kanal.

Die italienische Entscheidung sendet ein Signal, dass solche „AI‑Silos“ auf dominanten Plattformen regulierungsfähig sind und nicht allein der Plattformstrategie überlassen bleiben.


4. Business-Relevanz: Was Unternehmen jetzt tun sollten


4.1 Kurzfristig: Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

Unternehmen sollten kurzfristig:

  1. Bestandsaufnahme der WhatsApp‑Abhängigkeit


- Welche Customer Journeys hängen heute wesentlich von WhatsApp ab?

- In welchen Prozessen ist bereits AI im Einsatz (oder geplant)?

  1. Vertrags- und Policy‑Monitoring


- Die WhatsApp Business Solution Terms aktiv verfolgen.

- Prüfen, ob eigene Anwendungsfälle formal als „AI Provider“ im Sinne der (nun ausgesetzten) Klauseln gelten würden.

  1. Szenario‑Planung


- Was passiert, wenn Dritt‑AI auf WhatsApp mittelfristig doch eingeschränkt wird?

- Welche Alternativkanäle (eigene App, Webchat, E‑Mail, RCS, andere Messenger) können skaliert werden?


4.2 Mittelfristig: Strategische Weichenstellungen

  1. Multi‑Channel‑ und „Channel‑Resilience“-Strategie


- Kundendialog nicht von einem einzigen, gatekeeper‑kontrollierten Kanal abhängig machen.

- Parallele Touchpoints aufbauen, die sich schneller an eigene AI‑Strategien anpassen lassen.

  1. „Bring your own AI“-Architektur bevorzugen


- Technische Setups wählen, bei denen der AI‑Kern (LLM, Orchestrierung) kanalunabhängig ist.

- Frontends (WhatsApp, Web, App) sollten weitgehend austauschbare Oberflächen sein.

  1. Vertragliche Absicherungen mit SaaS‑ und Plattformpartnern


- Regelungen zu Vendor Lock‑in, Datenportabilität und Wechseloptionen vereinbaren.

- Sicherstellen, dass AI‑Modelle bzw. Trainingsergebnisse nicht exklusiv an einzelne Kanäle gebunden werden.

  1. Compliance‑ und Governance‑Strukturen stärken


- Schnittstelle zwischen Recht/Compliance, IT und Business aufbauen, um Plattformänderungen früh zu erkennen und umzusetzen.

- AI‑Governance so gestalten, dass externe Plattformregeln (DMA, DSA, AI Act) systematisch berücksichtigt werden.


4.3 Langfristig: Positionierung gegenüber Regulierung und Standardisierung

  1. Branchenpositionen aktiv einbringen


- Über Verbände und Brancheninitiativen Anforderungen an offene Schnittstellen und diskriminierungsfreien Zugang zu Kommunikationsplattformen adressieren.

- Sich für interoperable AI‑Standards starkmachen, die von mehreren Plattformen akzeptiert werden.

  1. Eigene Daten- und Interaktionshoheit sichern


- Kundendaten stets so speichern und organisieren, dass ein Wechsel des AI‑Stacks oder des Kommunikationskanals ohne massive Reibungsverluste möglich ist.

- Wo sinnvoll, ergänzend eigene Kanäle (z. B. App, Kundenportal) stärken, in denen das Unternehmen die Governance bestimmt.

  1. Monitoring künftiger Präzedenzfälle


- Der italienische Fall dürfte nicht der letzte sein, bei dem Plattformbetreiber versuchen, AI‑Ökosysteme stärker zu kontrollieren.

- Unternehmen sollten ein strukturiertes Monitoring von Kartell‑, AI‑ und Plattformverfahren (EU‑weit) etablieren.


5. Fazit: Was dieser Fall über die Zukunft von AI‑Ökosystemen sagt

Die einstweilige Verfügung der italienischen AGCM markiert einen Wendepunkt: Zum ersten Mal wird sehr konkret infrage gestellt, ob ein dominanter Messenger AI‑Chatbots nach Belieben aus- oder einschließen darf. Für Unternehmen, die AI‑gestützte Kommunikation auf WhatsApp planen, ist dies zunächst eine Entspannung – aber keine Entwarnung.

Die weiteren Entwicklungen in Italien und bei der EU‑Kommission werden darüber entscheiden, ob WhatsApp langfristig ein offener Distributionskanal für verschiedene AI‑Anbieter bleibt oder ob sich ein stärker geschlossenes, Meta‑kontrolliertes AI‑Ökosystem etabliert.


Kernbotschaften für Entscheider

  • Unternehmen sollten WhatsApp‑Abhängigkeiten und AI‑Pläne systematisch analysieren und Alternativen vorbereiten.

  • Eine kanalunabhängige AI‑Architektur („Bring your own AI“) reduziert regulatorische und plattformbedingte Risiken.

  • Multi‑Channel‑Strategien sind kein „Nice to have“, sondern zentrale Risikodiversifikation gegenüber Gatekeeper‑Plattformen.

  • Die italienische Entscheidung erhöht den Druck auf Plattformen, diskriminierungsfreie Zugangsregeln für AI‑Dienste zu entwickeln.

  • Wer frühzeitig AI‑Governance und Plattform‑Monitoring etabliert, kann schneller auf regulatorische und technische Veränderungen reagieren.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Was hat die italienische Wettbewerbsbehörde an den neuen WhatsApp-Business-Bedingungen beanstandet?

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat Meta per einstweiliger Anordnung verpflichtet, neue WhatsApp-Business-Klauseln auszusetzen, die generische AI-Provider mit Chatbots als Hauptfunktion von der Plattform ausgeschlossen hätten. Sie sieht darin einen möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von WhatsApp zugunsten von Meta AI und eine Gefährdung von Wettbewerb, Innovation und Verbraucherwohl.


Wie sollten Unternehmen reagieren, die bereits AI-Chatbots über WhatsApp einsetzen?

Unternehmen sollten kurzfristig eine Bestandsaufnahme ihrer WhatsApp-Abhängigkeit und der bestehenden AI-Einsätze vornehmen und prüfen, ob sie von den ausgesetzten „AI Provider“-Regeln betroffen wären. Parallel empfiehlt sich eine Szenario-Planung mit Alternativkanälen (Webchat, App, E-Mail, andere Messenger), falls Dritt-AI auf WhatsApp künftig doch eingeschränkt wird.


Welche Auswirkungen hat der WhatsApp-Fall auf den Markt für AI-Chatbots in Europa?

Der Fall kann zu einem Präzedenzfall für den Zugang von AI-Assistenten zu dominanten Kommunikationsplattformen werden. Wenn Behörden und Gerichte streng gegen selbstbevorzugende Plattformregeln vorgehen, steigt die Wahrscheinlichkeit offener, interoperabler AI-Ökosysteme, in denen verschiedene Anbieter unter fairen Bedingungen um Nutzer konkurrieren können.


Wie hängt der WhatsApp-Fall mit EU-Regulierungen wie DMA, DSA und AI Act zusammen?

Der Fall berührt mehrere EU-Regime gleichzeitig: Der Digital Markets Act adressiert Gatekeeper-Plattformen und verbietet Selbstbevorzugung, der Digital Services Act setzt Anforderungen an Moderation und Transparenz, und der AI Act definiert Pflichten für den Einsatz von KI-Systemen. Die Auseinandersetzung rund um WhatsApp wird damit zu einem Testfall, wie Wettbewerbsrecht, Plattformregulierung und spezielles KI-Recht zusammenspielen.


Was ist der Unterschied zwischen Meta AI und generischen AI-Chatbots von Drittanbietern auf WhatsApp?

Meta AI ist der hauseigene Assistent von Meta, der nahtlos in WhatsApp integriert ist und durch die kritisierten Klauseln privilegierten Zugang gehabt hätte. Generische AI-Chatbots von Drittanbietern (etwa auf Basis externer LLMs) sind dagegen anbieterunabhängige Systeme, die Unternehmen frei wählen und in ihre Customer-Journeys integrieren wollen, deren Nutzung auf WhatsApp aber eingeschränkt werden sollte.


Wie funktioniert eine „Bring your own AI“-Strategie für Unternehmen konkret?

Bei „Bring your own AI“ betreiben Unternehmen ihren KI-Kern (LLM, Orchestrierung, Wissensbasis) unabhängig von einzelnen Kanälen und binden ihn über Schnittstellen an verschiedene Frontends wie WhatsApp, Webchat oder Apps an. Diese Architektur reduziert Plattformabhängigkeiten, erleichtert einen Wechsel des AI-Stacks und ermöglicht konsistente, kanalübergreifende Customer Experiences.


Welche langfristigen Risiken bestehen, wenn sich Unternehmen zu stark auf WhatsApp als AI-Kanal verlassen?

Eine hohe Abhängigkeit von WhatsApp birgt das Risiko, dass plötzliche Policy-Änderungen oder regulatorische Konflikte direkt auf die Kundenkommunikation durchschlagen. Zudem drohen Vendor Lock-in, eingeschränkte Datenhoheit und fragmentierte Nutzererlebnisse, wenn auf einem dominanten Kanal nur noch eine proprietäre AI-Lösung zugelassen ist und andere Kanäle mit eigenen Assistenten betrieben werden müssen.