Indien verschärft KI-Regeln: Was die neuen Label‑ und 3‑Stunden‑Takedown-Pflichten für globale Plattformen bedeuten
12.02.2026

Indien hat am 10. Februar 2026 weitreichende Änderungen der IT‑Regeln 2021 notifiziert, die bereits ab dem 20. Februar 2026 in Kraft treten. Kernpunkte sind prominente Kennzeichnungspflichten für synthetische KI‑Inhalte, technische Provenienz‑Anforderungen (Metadaten, eindeutige IDs) sowie drastisch verkürzte Löschfristen von zwei bis drei Stunden. Für globale Plattformen, SaaS‑Anbieter und Social‑Media‑Unternehmen mit Nutzern in Indien steigen damit Druck, Compliance‑Aufwand und technische Anforderungen an Erkennungspipelines und Moderations‑Workflows erheblich.
Indien verschärft KI-Regeln: Neue Kennzeichnungspflichten und 3‑Stunden‑Takedowns ab 20. Februar 2026
Regulatorischer Überblick: Was wurde beschlossen?
Am 10. Februar 2026 hat das indische IT‑Ministerium Änderungen der Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules notifiziert. Diese treten bereits am 20. Februar 2026 in Kraft. Damit werden KI‑generierte Inhalte – in den Regeln als „synthetically generated information“ definiert – erstmals explizit reguliert.
Zentrale Elemente:
Pflicht zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video), die real wirken sollen.
Permanente Metadaten / Provenienz: KI‑Inhalte müssen mit unveränderbaren technischen Markern oder eindeutigen IDs versehen werden.
Drastisch verkürzte Takedown-Fristen:
- Gerichtliche oder behördliche Anordnungen: Löschung innerhalb von max. 3 Stunden (zuvor 36 Stunden).
- Besonders sensible Inhalte wie nicht‑einvernehmliche Nacktheit oder Deepfakes: Entfernung innerhalb von 2 Stunden.
User‑Deklarationen: Nutzer müssen beim Upload angeben, ob Inhalte KI‑generiert oder KI‑modifiziert sind; Plattformen müssen dies technisch plausibilisieren.
Haftungsrisiko bei Non‑Compliance: Verletzen Intermediäre ihre Sorgfaltspflichten, riskieren sie den Verlust des „Safe Harbour“ und werden wie Publisher behandelt.
Betroffen sind nicht nur große Social‑Media‑Plattformen, sondern alle Intermediäre, die KI‑Content erzeugen, hosten oder verbreiten – inklusive SaaS‑Anbieter, Kreativ‑Tools, Messaging‑Dienste und Hosting‑Plattformen mit Reichweite in Indien.
Was genau gilt als „synthetisch erzeugter Inhalt“?
Die Regeln fassen synthetische Inhalte relativ breit:
Audio, visuelle oder audiovisuelle Informationen, die algorithmisch erstellt oder verändert wurden, sodass sie authentisch oder echt wirken.
Typische Beispiele:
- Fotorealistische KI‑Bilder von Personen oder Ereignissen
- Deepfake‑Videos von Politikerinnen, CEOs oder Prominenten
- Generierte oder manipulierte Audio‑Statements
- Gefälschte Dokumente, Ausweise, Belege oder Nachrichtenmeldungen
Ausdrücklich nicht erfasst sind rein technische oder redaktionelle Anpassungen wie:
Formatänderungen (z. B. Kompression, Zuschnitt, Layout)
Korrekturen und reine Aufbereitung bestehender Texte und Unterlagen
Gutgläubige Erstellung von Dokumenten, PDFs, Research‑Outputs und Lehrmaterial, sofern kein Eindruck einer Fälschung entsteht
Für Unternehmen ist entscheidend: Nicht jede Nutzung von KI ist kennzeichnungspflichtig, aber alles, was „wie real“ aussehen oder klingen soll, fällt in den Fokus.
Neue Pflichten für Plattformen und SaaS-Anbieter
1. Prominente Kennzeichnung und UI-Anpassungen
Intermediäre müssen sicherstellen, dass synthetische Inhalte klar und auffällig als solche gekennzeichnet werden. In der Praxis bedeutet das:
Sichtbare Labels direkt am Content (z. B. "AI-generated" / "KI-generiert")
Konsistente Darstellung in Feeds, Suchergebnissen, Profilen und Embeds
Keine Funktionen, mit denen Nutzer diese Labels entfernen oder verbergen können
Beispiel:
Ein B2C‑Avatar‑Generator mit indischen Nutzern muss bei allen realistisch wirkenden Porträtbildern automatisch ein nicht entfernbares "AI-generated"‑Label einblenden – auch wenn die Bilder später auf anderen Kanälen (z. B. Social Media) geteilt werden.
2. Metadaten, eindeutige IDs und Provenienz
Die Regeln verlangen technische Nachvollziehbarkeit:
Einbettung permanenter Metadaten oder Wasserzeichen
Eindeutige Kennung des Systems oder Modells, das den Inhalt erzeugt oder verändert hat
Verbot, diese Kennzeichen im Produkt zu unterdrücken oder zu löschen
Damit steigen die Anforderungen an:
Generierungs‑Pipelines (z. B. Bild‑, Video‑, Audio‑Engines)
Storage‑Layer (Sicherstellen, dass Metadaten nicht beim Speichern, Transkodieren oder CDN‑Edge‑Processing verloren gehen)
Schnittstellen zu Partnern (API‑Konsumenten dürfen Labels nicht systematisch entfernen)
3. Extrem kurze Moderations‑Fristen
Die vielleicht einschneidendste Änderung ist der Zeitdruck:
3 Stunden für die Umsetzung rechtmäßiger Löschanordnungen (Gericht, Regierung)
2 Stunden für bestimmte sensible Inhalte (z. B. nicht‑einvernehmliche Intimitätsdarstellungen, Deepfakes, Missbrauchsdarstellungen)
Weitere Fristen für Nutzerbeschwerden wurden von 15 auf 7 Tage reduziert, teils auf 12 Stunden für spezifische Eskalationen
Für global operierende Plattformen mit einem Follow-the-Sun‑Betrieb bedeutet das:
Aufbau oder Ausbau eines 24/7‑Moderationsteams mit expliziter Indien‑Zuständigkeit
Anpassung von On‑Call‑Plänen für Rechts‑ und Policy‑Teams
Monitoring‑Dashboards, die indische Takedown‑Deadlines priorisieren und SLA‑Verstöße in Echtzeit melden
Operative Auswirkungen für Unternehmen
Content‑Governance und Safe Harbour
Die neuen Regeln knüpfen die Haftungsprivilegierung an „due diligence“. Für Unternehmen heißt das konkret:
Dokumentierte Policies zu KI‑Content (was erlaubt ist, wie es zu labeln ist, wann zu löschen ist)
Nachweisbare Log‑Daten, wann welcher Hinweis einging und wie schnell reagiert wurde
Audits der KI‑Erkennungsmodelle und Moderationsprozesse
Verfehlt ein Anbieter wiederholt die 2–3‑Stunden‑Fristen oder ignoriert Label‑Pflichten, kann dies als systematischer Sorgfaltsverstoß gewertet werden – mit dem Risiko, in Indien wie ein klassischer Medienverlag behandelt zu werden.
Technische Erkennungspipelines für synthetische Inhalte
Viele Unternehmen verlassen sich bislang auf freiwillige KI‑Kennzeichnung oder simple Nutzerhinweise. Unter den neuen Regeln reicht das nicht mehr:
Aufbau oder Integration von Detektionsmodellen für Deepfakes, synthetische Bilder und Audio
Nutzung von Provenance‑Standards (z. B. C2PA‑ähnliche Ansätze), trotz bekannter Einschränkungen
Kombination aus:
- Nutzerdeklarationen (Checkbox „KI‑generiert?“)
- Heuristiken (Upload‑Quellen, App‑Typ, wiederkehrende Muster)
- automatisierten Scans und Stichproben
Szenario:
Ein globaler Kurzvideo‑Dienst, der in Indien aktiv ist, erhält eine Regierungsanordnung zu einem viralen Deepfake‑Video eines Ministers. Die Plattform muss:
Das Video in allen indischen Jurisdiktionen innerhalb von 2–3 Stunden entfernen,
Verwandte Uploads (Re‑Uploads, Edits, Duplikate) automatisiert erkennen und mitentfernen,
Logs vorhalten, um die rechtzeitige Umsetzung gegenüber der Behörde belegen zu können.
Ohne robuste Hashing‑ und Matching‑Mechanismen (z. B. perceptual hashing, Video‑Fingerprinting) ist das kaum erfüllbar.
Strategische Implikationen über Indien hinaus
Präzedenzfall für Schwellenländer
Indien kombiniert in diesen Regeln drei Elemente, die in vielen Märkten diskutiert, aber selten gleichzeitig umgesetzt werden:
Verbindliche KI‑Labeling‑Pflichten
Technische Provenienzanforderungen (Metadaten, IDs, unveränderbare Marker)
Echtzeitnahe Takedown‑Pflichten von 2–3 Stunden
Damit entsteht ein Regelungs‑Blueprint, an dem sich andere große Schwellenländer orientieren könnten – insbesondere solche mit hohen Social‑Media‑Nutzungszahlen und politischem Druck durch Deepfake‑Skandale.
Für international agierende Unternehmen liegt der Effizienzhebel darin, keine Sonderlösung nur für Indien zu bauen, sondern:
KI‑Kennzeichnung und Provenienz global standardisiert auszurollen,
regionale Anpassungen nur auf Ebene der Fristen und rechtlichen Schwellenwerte vorzunehmen.
Vertrags- und Partnerlandschaft
Unternehmen müssen kurzfristig prüfen, ob ihre Verträge mit Resellern, Creators, Agenturen und Technologiepartnern mit Sitz oder Wirkung in Indien die neuen Pflichten abbilden:
Haftungsverteilung bei verspäteten Takedowns oder fehlenden Labels
Verpflichtung von Partnern, KI‑Marker nicht zu entfernen
SLA‑Anpassungen für Moderations‑ und Trust‑&‑Safety‑Dienstleister
Handlungsempfehlungen für die nächsten Wochen
Unternehmen mit Nutzerbasis in Indien sollten priorisiert:
Rechtslage intern aufbereiten: Kurzbriefing für C‑Level, Legal, Product, Trust & Safety.
Inventarisierung: Wo entstehen oder passieren heute KI‑Inhalte im Produkt‑Ökosystem? Welche Systeme schreiben oder löschen Metadaten?
Kurzfristige Safeguards:
- Upload‑Deklarationen für KI‑Content aktivieren
- Temporär konservative Policy: im Zweifel labeln
- 24/7‑Eskalationskanal für indische Anordnungen etablieren
Mittelfristiger Architektur‑Plan:
- Gemeinsames Framework für KI‑Labeling, Metadaten und Takedowns
- Integration von Detection‑APIs und Hashing‑Systemen
- Monitoring der Fehlerraten und Auditierungsfähigkeit
Wer diese Schritte jetzt einleitet, reduziert nicht nur das Risiko in Indien, sondern legt die Basis für ein global skalierbares Governance‑Modell für KI‑Inhalte, das künftige Regulierungswellen in anderen Märkten besser abfedern kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was regeln die neuen indischen KI-Vorschriften ab dem 20. Februar 2026 konkret?
Die Änderungen der IT Rules 2021 verpflichten Plattformen dazu, synthetische, wie echt wirkende KI-Inhalte klar zu kennzeichnen und mit permanenten Metadaten oder IDs zu versehen. Zudem werden Löschfristen auf 2–3 Stunden verkürzt und bei Verstößen droht der Verlust des Haftungsprivilegs (Safe Harbour).
Was gilt nach den indischen Regeln als synthetisch erzeugter Inhalt?
Als synthetische Inhalte gelten Audio-, Bild- und Videodateien, die algorithmisch erstellt oder so verändert wurden, dass sie authentisch oder real erscheinen, etwa Deepfakes, gefälschte Dokumente oder KI-generierte Porträts. Nicht erfasst sind rein technische Anpassungen wie Kompression, Zuschnitt oder gutgläubige redaktionelle Aufbereitungen ohne Täuschungsabsicht.
Wie funktionieren die neuen Kennzeichnungs- und Metadatenpflichten für KI-Content in Indien?
Plattformen müssen KI-generierte Inhalte sichtbar als solche labeln, zum Beispiel mit einem dauerhaft eingeblendeten „KI-generiert“-Hinweis in Feeds, Profildarstellungen und Embeds. Zusätzlich müssen unveränderbare technische Marker oder eindeutige IDs in Metadaten, Wasserzeichen oder vergleichbaren Provenienzsystemen verankert werden, die beim Speichern und Weiterverarbeiten nicht verloren gehen dürfen.
Welche Auswirkungen haben die 2‑ bis 3‑Stunden‑Takedown-Pflichten auf globale Plattformen?
Die drastisch verkürzten Fristen zwingen Unternehmen, 24/7-Moderationsprozesse mit spezifischem Indien-Fokus aufzubauen oder auszubauen. Dazu gehören Echtzeit-Monitoring, angepasste On-Call-Pläne für Rechts- und Policy-Teams sowie technische Mechanismen, um betroffene Inhalte und ihre Re-Uploads automatisiert zu finden und zu entfernen.
Was ist der Unterschied zwischen freiwilliger KI-Kennzeichnung und den neuen gesetzlichen Anforderungen in Indien?
Bisher konnten Plattformen oft selbst entscheiden, ob und wie sie KI-Inhalte kennzeichnen, meist über freiwillige Labels oder Nutzerangaben. Die neuen Regeln machen diese Kennzeichnung verbindlich, verlangen technische Prüfungen der Nutzerdeklaration und knüpfen die Haftungsprivilegierung an nachweisbare Due-Diligence-Prozesse und extrem kurze Reaktionszeiten.
Was sollten Unternehmen mit Nutzern in Indien jetzt konkret tun?
Unternehmen sollten kurzfristig ihre interne Rechts- und Policy-Lage klären, eine Bestandsaufnahme aller KI-Content-Flows und Metadatensysteme durchführen und Upload-Deklarationen für KI-Inhalte aktivieren. Parallel sollten sie ein 24/7-Eskalationssetup für indische Anordnungen etablieren, Detektions- und Hashing-Technologien integrieren und ein global skalierbares Framework für KI-Labeling und Takedowns planen.
Wie können sich diese indischen KI-Regeln auf andere Märkte auswirken?
Indien setzt mit verbindlichem KI-Labeling, technischen Provenienzpflichten und nahezu Echtzeit-Takedowns einen regulatorischen Präzedenzfall für große Schwellenländer. Andere Staaten mit hohem Social-Media-Gebrauch und Deepfake-Debatten könnten ähnliche Modelle übernehmen, weshalb ein global standardisiertes Governance-Framework Unternehmen langfristig Wettbewerbsvorteile verschaffen kann.